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Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)

Die beiden vorgenannten EU-Rechtsakte sind am 16. Juni 2014 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis spätestens 17. Juni 2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die meisten Regelungen der oben genannten EU-Verordnung anwendbar, so dass bis dahin entsprechende Anpassungen im deutschen Recht vorzunehmen sind.