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Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten erfolgt derzeit nur vertragslos auf der Grundlage des Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: IRG). Ein solches Rechtshilfegesetz trat auch für die Republik Kosovo im Jahr 2013 in Kraft. Die jeweils national geregelten Verfahren sind allerdings nicht auf die Besonderheiten des deutsch-kosovarischen Verhältnisses abgestimmt.