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- Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umzusetzen, bedarf es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht.