Für welche Wohnungen gilt die Mietpreisbremse?
Sie gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat. Die Mietpreisbremse gilt im Übrigen nicht für Neubauwohnungen. Als Neubauwohnungen gelten solche, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Sie gilt außerdem nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung – und sie gilt nicht für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Verlängerung um vier Jahre vereinbart. Das heißt: Die Regeln über die Mietpreisbremse gelten dann bis zum 31. Dezember 2029.